Eine Gebäudevermessung ist in Deutschland in der Regel dann erforderlich, wenn ein Gebäude neu errichtet oder wesentlich umgebaut wird. Auch bei einer Grundstücksteilung, baulichen Veränderungen oder einer Neuaufteilung von Wohnungen kann eine Gebäudevermessung notwendig sein. Dabei ist immer der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte dafür verantwortlich, ihr Gebäude vermessen zu lassen und anschließend in das Liegenschaftskataster eintragen zu lassen.
Die Gebäudevermessung dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters, damit gewährleistet werden kann, dass der Ist-Zustand auch ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Je nach Ausstattung des Vermessungsdienstleister werden Gebäude mittels Photogrammetrie, 3D Laserscannern oder statischem Laserscanner erfasst. Diese unterscheiden sich vor allem darin, wie schnell und gründlich eine Gebäudevermessung abläuft. Je nach Anforderungen kann auch eine Kombination von verschiedenen Messinstrumenten zum Einsatz kommen. Unsere patentierte Vermessungshardware macht es uns möglich Ihre Gebäudevermessung in Rekordzeit durchzuführen und das ohne Vorbereitungen Ihrerseits, Ecken oder Gebäudeöffnungen werden automatisch erkannt und ein Freilegung Ihrerseits ist nicht nötig.
Das richtet sich ganz danach, für welchen Antrag Sie sich entschieden sollten! Hierbei ist zwischen zwei Antragsarten zu unterscheiden.
Hierbei werden die Vermessungsleistungen entweder von den zuständigen Behörden, oder durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ist dabei tarifgebunden und richtet sich nach dem Herstellungswert der zu vermessenden Gebäude auf einem Grundstück.
Hier können Grundriss und Lage des Gebäudes auch ohne amtliche Gebäudevermessung in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Sie sind hierbei verantwortlich, einen privaten Vermessungsbetrieb für die Gebäudevermessung zu beauftragen. Die erfassten Unterlagen werden anschließend dem zuständigen Amt vorgelegt, geprüft und bei Eignung übernommen.
Mit jedem registrierten Neubau oder einer baulichen Veränderung Ihres Gebäudes wird Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb welcher Sie einen der genannten Anträge stellen müssen. Ansonsten wird eine amtliche Gebäudevermessung ohne Antrag veranlasst, bei der sich die Gebühr um 15 Prozent gegenüber einem selbstgestellten Antrag erhöht.
Im Gegensatz zu öffentlichen Vermessungseinrichtungen ist unsere Dienstleistung nicht tarifgebunden, sondern richtet sich nach der tatsächlich erfassten Baugrundfläche. Außerdem sind unsere Vermessungsingenieure mit der aktuellsten Technik ausgestattet, die eine Gebäudevermessung innerhalb kürzester Zeit möglich macht.
Haben Sie noch Fragen oder Unklarheiten? Unser Fachpersonal steht Ihnen gern zur Verfügung und berät Sie individuell zu Ihrer Gebäudevermessung. Vereinbaren Sie einfach direkt hier über unsere Website ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.